Reiki-Anwendungen in Corona-Zeiten?
Uns erreichen in letzter Zeit immer wieder Anfragen, ob Reiki-Praktizierende zur Zeit Reiki-Anwendungen durchführen dürfen.
Leider können und dürfen wir keine rechtlichen Auskünfte diesbezüglich geben.
Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland und auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Bitte wendet euch deshalb an die für euch zuständige Behörde.
Reiki gilt als körpernahe Dienstleistung und wird meist zu den Wellnessangeboten gezählt.
Bitte beachtet grundsätzlich die gesetzlich geforderten Hygiene- / Schutzmaßnahmen.
Ein Hygienekonzept für eure Praxis muss erstellt werden und vorliegen. Vorlagen dazu gibt es z.B. im Internet.
Geschäftsstelle
Reiki-Verband-Deutschland e.V.
Margarete Schenn
Schmiedsgasse 8
74523 Schwäbisch Hall
Tel: 0791 41891 (werktags von 17 Uhr bis 19 Uhr)